Aktuelle News
Verlangen zur Belegeinsicht umfasst nicht Pflicht zur Vorlage von Zahlungsbelegen
Verlangt ein Mieter im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung Belegeinsicht, so umfasst dies nicht die Pflicht zur Vorlage von Zahlungsbelegen. Dies muss der Mieter vielmehr ausdrücklich fordern. Dies hat das Amtsgericht Remscheid entschieden.