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Straßensperrung für Krötenwanderung ist unverhältnismäßig und muss aufgehoben werden
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat mit Beschluss die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die teilweise Sperrung der Bergstraße in Bad Iburg durch eine verkehrsrechtliche Anordnung des Landkreises Osnabrück vom 10. Januar 2025 angeordnet. Die Behörde wurde einstweilen verpflichtet, unverzüglich die betreffenden Verkehrsschilder zu entfernen oder unkenntlich zu machen und die Schranken zu öffnen.