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Freie Wahl des Zustellers bei Einrichtung von zwei Briefkästen zum Einlegen von privater und geschäftlicher Post
Werden für das Einlegen von privater und geschäftlicher Post zwei Briefkästen eingerichtet, so kann der Zusteller frei wählen, in welchem er die Post einlegt. Dadurch wird eine ordnungsgemäße Zustellung bewirkt. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.