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Kein Verstoß gegen allgemeines Verbot der Kontaktaufnahme bei Nachricht in größerer WhatsApp-Gruppe
Das im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens ausgesprochene allgemeine Verbot der Kontaktaufnahme umfasst in der Regel nicht eine Nachricht in einer großen WhatsApp-Gruppe, solange dadurch nicht die betreffende Person gezielt angesprochen oder eine Bemerkung ihr gegenüber gemacht wird. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.