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Eigenmächtige Ergänzung der Wohnungsgeberbescheinigung wegen Einzugs des Lebensgefährten rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Ergänzt eine Wohnungsmieterin nach dem Einzug ihres Lebensgefährten die Wohnungsgeberbescheinigung um den Namen des Lebensgefährten, so liegt darin keine derart schwere Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.