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Petition zu Ermittlungsverfahren anlässlich der Ahrtalflutkatastrophe wurde ordnungsgemäß behandelt
Das Ministerium der Justiz des beklagten Landes Rheinland-Pfalz hat eine Petition bezüglich der im Hinblick auf die Ahrtalflutkatastrophe geführten Ermittlungsverfahren (u.a. gegen den ehemaligen Landrat Pföhler) ordnungsgemäß behandelt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.