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Baufirma muss wegen Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten einem Radfahrer 300 Euro Schmerzensgeld zahlen
Ein Radfahrer, der in München im Baustellenbereich stürzte, hat Anspruch auf Schmerzengeld. Die Baufirma hat gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen. Da die Gefahr aber für jedermann sichtbar war, muss sich der Radfahrer ein erhebliches Mitverschulen anrechnen lassen. Das Amtsgericht München hielt 300 Euro Schmerzensgeld für angemessen.