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Gasversorger darf für Ratenzahlungsvereinbarung kein Bearbeitungsentgelt verlangen
Ein Gasversorger darf für das Angebot zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung kein Bearbeitungsentgelt verlangen. Die Pflicht zum Angebot einer Ratenzahlungsvereinbarung trifft den Gasversorger kraft Gesetzes. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.