Aktuelle News
Untervermietung von sechs Wochen stellt keine Gebrauchsüberlassung an Touristen dar
Wird eine Wohnung für sechs Wochen untervermietet, so stellt dies keine Gebrauchsüberlassung an Touristen dar. Zudem ist eine Kündigung wegen ungenehmigter Untervermietung unwirksam, wenn ein Anspruch auf Erlaubnis der Untervermietung besteht. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.