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Neben Schadensersatzklage wegen ärztlichen Behandlungsfehlers kann Klage auf Herausgabe eines Schmerzprotokolls erhoben werden
Neben der Klage auf Zahlung von Schadensersatz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers kann Klage auf Herausgabe des Schmerzprotokolls erhoben werden. Die Klage scheitert nicht wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnisses. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.