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Kein Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen kleinerer Absplitterungen an Badewanne
Kleinere Absplitterungen an der Badewanne begründen regelmäßig kein Anspruch auf Schadensersatz für den Vermieter. Solche Schäden an der Emaillierung der Badewanne sind in der Regel vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst. Dies hat das Amtsgericht Saarbrücken entschieden.