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Ausschluss eines Kindes vom Besuch der kommunalen Kindertagesstätte nur durch Verwaltungsakt
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Ortsgemeinde - die Antragsgegnerin - im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, einem Kindergartenkind - dem Antragsteller - vorläufig den Weiterbesuch einer Kindertagesstätte zu gestatten.