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Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat unterliegt keinen rechtlichen Bedenken
Gegen die Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat bestehen keine verfassungsrechtlichen oder europarechtlichen Bedenken. Das hat die 30. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in einem asylrechtlichen Eilverfahren entschieden. Da die Abschiebungsandrohung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch im Übrigen rechtmäßig ist, hat das Gericht den Eilantrag insgesamt abgelehnt und damit die Abschiebung des georgischen Staatsangehörigen ermöglicht. Der Beschluss gilt als ...