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Verurteilung wegen Erpressung setzt konkrete Feststellungen zum Vermögensschaden voraus
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die strafgerichtliche Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung richtet. Für eine Verurteilung wegen Erpressung müssen konkrete Feststellungen zum Vermögensschaden getroffen werden, entschied das Bundesverfassungsgericht.