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Eine gesamtschuldnerische Haftung kann nur gesetzlich bestimmt oder vertraglich ausdrücklich vereinbart worden sein
Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass die Landeshauptstadt Hannover nicht als sog. Gesamtschuldnerin für die ausstehende Zahlung der im Insolvenzverfahren befindlichen Projekt IZ Hannover GmbH haftet. Hintergrund war eine Streitigkeit über die Zahlung einer Sonderumlage zur Instandsetzung des Sockelgeschosses des Ihme-Zentrums. Das Gericht hat klargestellt, dass die Gemeinschaftsordnung und ein später geschlossener gerichtlicher Vergleich zwar eine Kostenverteilung zu Lasten der ...