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Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeitrag wegen behaupteter Verletzung der Gebote der Staatsferne und Transparenz
Mit Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Heranziehung des Beschwerdeführers zum Rundfunkbeitrag richtete. Der Beschwerdeführer machte unter anderem geltend, die Aufsichtsgremien des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) hätten in den Jahren 2014 und 2015 nicht den der Vielfaltsicherung dienenden Geboten der Staatsferne und Transparenz genügt, sodass hierdurch auch der die Erhebung ...