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Kein Schadensersatzanspruch wegen Entziehung der Gebrauchsmöglichkeit eines Porsche-Cabriol bei vorhandenem Zweitwagen
Ist die Nutzung eines Porsche-Cabrios wegen rechtswidriger Blockade der Garagenausfahrt nicht möglich, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein 3er BMW Kombi als Zweitwagen zur Verfügung steht. Dabei ist unerheblich, dass der geplante Gardasee-Urlaub mit dem Zweitwagen nicht dasselbe Fahrgefühl hat wie mit dem Porsche-Cabrio. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.