Aktuelle News
Heranziehung von Pflegeeinrichtungen zum sog. Umlageverfahren rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Klage abgewiesen mit der sich der Kläger, ein Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes, gegen die Heranziehung zur Zahlung der Umlage 2024 zur Ausübung des Pflegeberufegesetzes wandte. Zweck der Umlage ist es, den erforderlichen Finanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung des Landes zu decken.