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Psychisch kranker Straftäter darf vorläufig nicht in die Türkei abgeschoben werden
Ein ausreisepflichtiger türkischer Sexualstraftäter aus Moers darf vorläufig nicht in die Türkei abgeschoben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und damit der Beschwerde des Antragstellers gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf teilweise stattgegeben.