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Bundesverfassungsgericht erinnert an die hohen Anforderungen für die Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei richtet. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht nahm den Sachverhalt allerdings zum Anlass, um an die strengen Maßstäbe für eine Durchsuchung von Kanzleiräumen zu erinnern. Diese sind im vorliegenden Fall nicht eingehalten worden. Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts ...