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Auswahlentscheidung hinsichtlich der Zulassung von Händlern für einen Volksfest muss transparent und nachvollziehbar sein
Mit Eilbeschluss hat das Verwaltungsgericht Gießen dem Antrag eines Gewerbetreibenden (Antragsteller), der die Teilnahme am 73. Friedberger Herbstmarkt mit seinem Gewerbestand begehrte, stattgegeben. Die Stadt Friedberg ist nunmehr verpflichtet, den Antragsteller mit seinem Stand zuzulassen.