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Soldaten müssen ausgezahlte Sprengstoffzulagen nicht zurückzahlen
Die Bundesrepublik kann gewährte Zulagen für Sprengstoffentschärfer, die Soldaten der Bundeswehr beim Einsatz in Mali erhielten, nicht zurückfordern. Diese Rückforderungen seien rechtswidrig, urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz. Da die Einsätze nicht hinreichend dokumentiert worden seien, könne jetzt nicht mehr nachgeprüft werden, ob die Zulagen damals zu Recht ausgezahlt worden waren.