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Polizisten wegen fingierter Verkehrskontrolle zu Recht wegen Nötigung und Freiheitsberaubung verurteilt
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht beide Angeklagte am 13. Februar 2025 wegen Nötigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung jeweils zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Das Urteil des Landgerichts Berlin I ist damit rechtskräftig.