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Preisanpassungsklausel zur Änderung der Mitgliedsgebühren von „Amazon Prime“ unwirksam
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Preisanpassungsklausel in den "Amazon-Prime-Teilnahmebedingungen" für unwirksam erklärt. Amazon hatte im September 2022 die Gebühren für seine Mitglieder erhöht. Dagegen ist die Verbraucherzentrale NRW vorgegangen. Das Oberlandesgericht erklärte die Preiserhöhung für unwirksam, weil sie den Kunden unangemessen benachteiligt.