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Apollofalter-Schutz: Verwaltungsgericht weist Klalgen gegen Luftspritzungen an der Mosel ab
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klagen von zwei anerkannten Umweltvereinigungen gegen durch Zeitablauf erledigte Genehmigungen für Hubschrauber- und Drohnenspritzungen im Steillagenweinbau an der Mosel als unzulässig abgewiesen.