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In Deutschland lebender Chinese darf in Bericht über Chinas Diasporapolitik namentlich genannt werden
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat Unterlassungsansprüche eines gebürtigen Chinesen wegen unwahrer Tatsachendarstellung und namentlicher Nennung in einem Bericht über "Chinas Diasporapolitik" zurückgewiesen.