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Bei der Kraftfahrzeughilfe wird der Wert alter Autos auch bei kreditfinanzierten Fahrzeugen angerechnet
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Wert eines Altwagens auch dann vom Förderbetrag der Kraftfahrzeughilfe abzuziehen ist, wenn der Altwagen mit einem Kredit finanziert wurde und deswegen der finanzierenden Bank gehörte.