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Auch Strafverteidiger müssen bei sicherheitsrelevanter (Groß-)Verfahren durch die Zugangskontrolle und dürfen durchsucht werden
Ohne Erfolg haben sich drei Strafverteidiger, die in einem am 13.01.2026 beginnenden Strafverfahren vor dem Staatsschutzsenat des OLG Düsseldorf auftreten, gegen auch sie betreffende Zugangskontrollen zum Prozessgebäude des OLG Düsseldorf gewandt. Das Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag gegen die Anordnung der Kontrollen durch den Gerichtspräsidenten abgelehnt.