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Kein Redeverbot für Björn Höcke als Gastredner bei Wahlveranstaltungen der AfD
Das in Zusammenhang mit AfD-Wahlveranstaltungen von der Gemeinde Seybothenreuth und der Stadt Lindenberg im Allgäu ausgesprochene Verbot von Auftritten von Björn Höcke als Redner ist unzulässig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden und damit in einem Fall einer Beschwerde des AfD-Kreisverbandes Bayreuth stattgegeben, im anderen Fall die Beschwerde der betroffenen Gemeinde zurückgewiesen.