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Strafbarkeit wegen unbefugten Tragens kirchlich anmutender Amtskleidung bestätigt
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der wegen des Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen verurteilt worden war. Die Entscheidung ist rechtskräftig.