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Demonstration gegen AfD-Veranstaltung mit Björn Höcke - Polizei hat auch AfD-Veranstaltung zu schützen
Zwei Veranstalter der für den 23.2.2026 angemeldeten Demonstrationen in der Landeshauptstadt Düsseldorf sind mit ihren Eilanträgen gegen ihnen auferlegte Beschränkungen erfolglos geblieben. Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat die Anträge soeben abgelehnt. Die durch das Polizeipräsidium Düsseldorf angeordneten Beschränkungen für die gegen den Auftritt von Björn Höcke in der Freizeitstätte Garath geplanten Versammlungen sind rechtmäßig. Dies gilt sowohl für die Versammlung „Kein ...