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Vollstreckungsabwehrklage des Alleinerben im Streit um Umfang eines Grundstücksvermächtnisses abgewiesen
Das Landgericht München I hat die Klage des Alleinerben gegen eine Vermächtnisnehmerin mit dem Ziel, die Zwangsvollstreckung u.a. wegen Räumung und Verschaffung des Besitzes an einem Teil eines Grundstücks für unzulässig zu erklären, abgewiesen.