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Ausländischer Staat kann nicht gegen Berichterstattung in deutschen Zeitungen klagen
Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem ausländischen Staat keine äußerungsrechtlichen Abwehransprüche gegen inländische Medien zustehen. Er hat die Revisionen des Königreichs Marokko zurückgewiesen und die Berufungsurteile damit bestätigt.