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Bürger kann Oberbürgermeister nicht wegen mangelhafter Umsetzung eines Bürgerbegehrens verklagen
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat die kommunalrechtlichen Klagen gegen die Umsetzung des sog. "Radentscheids" und gegen den Oberbürgermeister der Stadt Lingen abgewiesen.