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Kein Zahlungsanspruch gegen Versicherung nach eigener Schadensregulierung
Der Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung hat keinen eigenen Zahlungsanspruch gegen seine Versicherung, wenn er einen Schaden selbst bezahlt hat. Die Haftpflichtversicherung ist nicht zu einer Zahlung an den Versicherungsnehmer berechtigt oder verpflichtet. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht München hervor.