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Posttraumatische Belastungsstörung eines Leichenumbetters kann als Wie-Berufskrankheit anerkannt werden
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung eines Leichenumbetters als Wie-Berufskrankheit anerkannt werden kann. Die Richter wiesen in diesem Zusammenhang auf ihre Entscheidung zu der Berufsgruppe der Rettungssanitäter hin.