Aktuelle News
"Trainiere den ganzen Sommer zum halben Preis" - Countdown Rabattaktion von Fitness First war irreführend
Eine auf einer Webseite mit einem Countdown beworbene - angeblich befristete - Rabattaktion ist irreführend, wenn das Angobt auch nach Ablauf erhältlich ist. Zudem muss der beworbene Preis auch Zusatzkosten enthalten. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main hinsichtlich einer Countdown Rabattaktion der Fitnesskette Fitness First.