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Kündigung der Leiterin Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin wegen Arbeitszeitbetrugs unwirksam
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung der Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin für rechtsunwirksam erachtet.