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BGH erklärt Netflix-Klausel zu Kündigung bei Restguthaben von Gutscheinen für unwirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf die Revision des Verbraucherzentrale Bundesverbands in einem Klageverfahren gegen die Netflix Services Germany GmbH entschieden. Die Regelung in den Geschenkkarten- und Gutscheinbedingungen, nach der die Kündigung der Verbraucher erst mit Verbrauch des gesamten Guthabens wirksam werden sollte, ist unwirksam.