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Virologe Drosten siegt vor Gericht hinsichtlich seiner Aussage zum Corona-Ursprung
Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat der Hauptsacheklage von Christian Drosten gegen Roland Wiesendanger (Az. 324 O 518/24) vollumfänglich stattgegeben. Wiesendanger wurden durch das Urteil zwei Äußerungen mit Bezug zu Drosten im Zusammenhang mit dem Ursprung des Coronavirus untersagt, die dieser in einem Interview mit dem Magazin "Cicero" im Jahre 2022 getätigt hatte.