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Grundstückseigentümer muss weiten Weg zu grundstücksfernen Müllbehälterstellplatz für seine Mülltonnen hinnehmen
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit einem den Beteiligten kürzlich zugestellten Beschluss den Eilantrag eines Eigentümers eines Grundstücks in Bad Vilbel abgelehnt, mit dem dieser sich gegen die Zuweisung eines grundstücksfernen Müllbehälterstellplatzes richtete.