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Ungarns Anti-LGBTQ-Gesetz verletzt EU-Grundwerte und ist diskriminierend
Werte der Union: Durch die Verabschiedung eines Gesetzes, das LGBTI+- Personen stigmatisiert und marginalisiert, hat Ungarn gegen das Unionsrecht verstoßen. Der Gerichtshof stellt insbesondere erstmals in einem Klageverfahren gegen einen Mitgliedstaat einen Verstoß gegen Art. 2 EUV fest, in dem die Werte aufgeführt sind, auf die sich die Europäische Union gründet.