Aktuelle News
Polizeibeamter nach Körperverletzung im Amt zu Recht aus dem Beamtenverhältnis entfernt
Die Disziplinarkammer für das Land Hessen hat einen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Nordhessen aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der Beamte hatte sich wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger strafbar gemacht. Eine Fortsetzung des Beamtenverhältnisses sei daher nicht mehr tragbar, befand die Disziplinarkammer in ihrem Urteil.