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Stadt muss Antrag eines Anwohners hinsichtlich eines Durchfahrtsverbots wegen unzureichender Ermittlungen zu Lärmbelastung und Alternativrouten erneut prüfen
Eine Jülicherin, deren Wohnhaus an die Straße Von-Schöfer-Ring und damit an die sog. "Rübenachse" angrenzt, hat einen Anspruch auf erneute Entscheidung über ihren Antrag auf (weitergehende) verkehrsrechtliche Maßnahmen. Die Straße Von-Schöfer-Ring wird - als Teil der sog. "Rübenachse" - während der sog. "Rübenkampagne" von Schwerlastverkehr befahren, um Zuckerrüben zum Zweck der Verarbeitung zu der in Jülich befindlichen Zuckerfabrik zu transportieren.