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Krankenkasse muss Abnehmspritze Mounjaro (Tirzepatid) nicht zahlen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) das Medikament Mounjaro (Tirzepatid) außerhalb der Zulassung nicht übernehmen muss. So muss die gesetzliche Krankenversicherung Tirzepatid zur Behandlung einer Hormonstörung und Adipositas nicht finanzieren.