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Fußballspieler muss für Tätigkeit als "Markenbotschafter" keine Gewerbesteuer zahlen
Die Werbetätigkeit eines Fußballspielers als "Markenbotschafter" führt für sich genommen noch nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit, wenn durch Honorarzahlungen ausschließlich besondere Leistungen und Erfolge im Bereich des Fußballsports vergütet werden. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.