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Stationierungsort einer maltesischen Fluggesellschaft am Flughafen Berlin-Brandenburg kann als selbstständiger Betriebsteil im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes gelten
Eine betriebsratsfähige Organisationseinheit in Form eines als Betrieb geltenden selbstständigen Betriebsteils iSd. Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) kann auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt.