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Bürgermeister muss wegen Verstoß gegen die beamtenrechtliche Pflicht zur parteipolitischen Neutralität Geldbuße zahlen
Die für das Disziplinarrecht des Landes Brandenburg zuständige 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat im Verfahren betreffend eine Disziplinarverfügung des Landrats des Landkreises Ostprignitz-Ruppin gegen den klageführenden Bürgermeister der Stadt Rheinsberg eine Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro festgesetzt. Die in der Disziplinarverfügung verhängte Kürzung von Dienstbezügen hat das Verwaltungsgericht damit abgemildert, weil sich im Klageverfahren nicht alle erhobenen Disziplinarvorwürfe ...