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Transfrau im Strafvollzug darf von einem männlichen Bediensteten durchsucht werden
Die körperliche Durchsuchung einer als Mann geborenen Strafgefangenen, die jetzt noch die primären Geschlechtsmerkmale eines Mannes aufweist und nach ihrem äußeren Erscheinungsbild dem männlichen Geschlecht zuzuordnen ist, durch einen männlichen Bediensteten mittels Abtasten ist unabhängig vom amtlichen Personenstandseintrag zulässig.