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"nius" verletzte mit Berichterstattung über Transfrau Persönlichkeitsrechte und muss 6.000 Euro Entschädigung zahlen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) betätigte, dass die Beklagte zur Unterlassung der angegriffenen Passagen in ihren Veröffentlichungen verpflichtet ist.