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Oberlandesgericht hält Ausschluss der aufschiebenden Wirkung im Bundeswehrbeschaffungsrecht für unvereinbar
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält eine Regelung in dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz für verfassungswidrig. Deshalb hat es ein Vergabenachprüfungsverfahren betreffend eine solche Bundeswehrbeschaffung ausgesetzt, um es dem Bundesverfassungsgericht zur Kontrolle der betroffenen Norm vorzulegen.