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Arbeitsgericht weist AGG-Entschädigungsklage einer nicht-binären Person wegen Rechtsmissbrauchs ab
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer nicht-binären Person auf Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Benachteiligung aus geschlechtsspezifischen Gründen im Rahmen einer Bewerbung abgewiesen.