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Niedersächsischer Verfassungsschutz darf den AfD Landesverband Niedersachsen vorläufig zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Eilantrag des Landesverbandes der AfD gegen den Niedersächsischen Verfassungsschutz abgelehnt. Der Antrag richtete sich unter anderem gegen die Bestimmung der AfD Niedersachsen zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung.