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Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf scheitert an fehlender Gelegenheit zur Mangelprüfung
Wer ein Auto kauft und später einen Mangel beanstandet, kann den Kauf nicht ohne Weiteres rückgängig machen. Der Verkäufer muss vorher die Möglichkeit bekommen, sich das Auto selbst anzusehen. Der Käufer darf das nicht davon abhängig machen, dass der Verkäufer schon vorher eine Reparatur verspricht.