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Vereinsverbot wegen Unterstützung der Hisbollah rechtmäßig
Das Verbot des Fatime Versammlung e. V. alias Imam Mahdi Zentrum mit Sitz in Münster ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht NRW, welches für Vereinsverbotsverfahren erstinstanzlich zuständig ist, entschieden und die Klage des Vereins gegen die Verbotsverfügung des Ministeriums des Innern des Landes NRW aus dem Jahr 2022 abgewiesen.